Notfallstrukturen zukunftsfest und menschlich gestalten

  1. Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)
    Die FDP Oberfranken spricht sich gegen das geplante Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz aus. Menschen, die sich in einer psychischen Notsituation befinden, bedürfen der Unterstützung durch Gesellschaft und Staat statt staatlich verordneter Stigmatisierung. In seiner gegenwärtigen Form beschäftigt sich das Gesetz in lediglich vier der 41 Artikel mit einer echten Stärkung der psychiatrischen Versorgung. Dabei unterstützt die FDP Oberfranken, die flächendeckende Schaffung der Krisendienste Psychiatrie auch im Bezirk Oberfranken und die finanzielle Entlastung der bayerischen Bezirke durch Kostenübernahme des Freistaats. Die anderen 37 Artikel, welche sich den Themen Zwangseinweisung, Unterbringung und Datenübermittlung an Strafverfolgungsbehörden widmen, lehnen wir in aller Deutlichkeit ab. Das PsychKHG verfehlt hier den notwendigen Hilfe-Charakter sowie die kurzfristige Krisenintervention mit dem Ziel einer nachhaltigen Rückkehr in die Gemeinschaft und setzt stattdessen auf langfristige Sicherungsmaßnahmen. Dabei differenziert es auch nicht zwischen Allgemeinpsychiatrie und Maßregelvollzug. Darüber hinaus erhalten ehemalige Patientinnen und Patienten durch die ermöglichte Übermittlung von personenbezogenen Daten und Befunden an Strafverfolgungsbehörden ein langfristiges Stigma, das ihre Resozialisierung erheblich erschwert.
    Die FDP Oberfranken fordert stattdessen eine strikte Trennung zwischen Allgemeinpsychiatrie und Maßregelvollzug, insbesondere im Hinblick auf Datenspeicherung und -weitergabe sowie den Aufbau eines echten Hilfsprogrammkatalogs. Das PsychKHG regelt beispielsweise klar, wie ein Betroffener ohne seine Einwilligung eingewiesen, behandelt und überwacht werden soll, aber nicht, was passiert wenn die Person einwilligt, sich freiwillig in psychiatrische Behandlung begibt oder die Behandlung nicht dringend geboten ist.
    Bereits 2013 hat der Betreuungsgerichtstag e.V. Vorschläge speziell zu Behandlungsregelungen für ein modernes PsychKHG erarbeitet. Anstatt Wissenschaft und Fachwelt nur Protokoll halber anzuhören, müssen deren Anmerkungen und Einwendungen sich auch in einem modernen und liberalen Gesetzestext wiederfinden.
  2. Bereitschaftspraxen
    Die FDP Oberfranken begrüßt die Entscheidung der Selbstverwaltungsorgane (KVB, Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen) zu einer Verlängerung der Pauschalen zur Förderung von Bereitschaftspraxen. Auch in Zukunft fordert die FDP Oberfranken eine stärkere regionale Berücksichtigung von funktionierenden Bereitschaftsstrukturen (bspw. wie in Scheßlitz). Die Bereitschaftsdienstreform der Kassenärztlichen Vereinigung mag zwar in unterversorgten Gebieten wichtig und richtig sein, aber sie behandelt alle gleich. Regionale, funktionierende Lösungen müssen immer Vorrang vor verpflichtendem Zentralismus haben.
  3. Krankenhausstrukturen
    Die FDP Oberfranken fordert einen Sicherungszuschlag für kleine Krankenhäuser, welche gerade im ländlichen Raum die Grundversorgung, beispielsweise mit vorgehaltener Intensiv, – wo notwendig- aufrechterhalten müssen. Statt im Bayerischen Krankenplan auf Zuschüsse für Planbetten zu fokussieren, sollte eine stärkere regionale Förderung berücksichtigt werden. Des Weiteren fordert die FDP eine stärkere Kooperation zwischen ambulanter und stationärer sowie zwischen kleinen und großen Krankenhäusern. Eine (Teil-)Spezialisierung von kleinen Häusern zum Erhalt von Qualitätsstandards sowie eine Kooperation mit Lehrkrankenhäusern (um die Ausbildung von Mediziner auch im Land zu stärken) muss ebenso Ziel der Krankenhausstruktur in Bayern sein.

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